Wie wird die Witwenrente in Deutschland berechnet?
Die Witwen- und Witwerrente sichert den Lebensunterhalt von Hinterbliebenen. Gesetzlich geregelt ist der Anspruch im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).
Kleine vs. Große Witwenrente im Vergleich (§ 46 SGB VI)
| Kriterium | Kleine Witwenrente | Große Witwenrente |
|---|---|---|
| Höhe des Anspruchs | 25 % der Verstorbenenrente | 55 % (Neues Recht) / 60 % (Altes Recht) |
| Voraussetzungen | Unter 47 Jahre, keine Kinder | Ab 47 Jahre OR Kind erziehend OR erwerbsgemindert |
| Bezugsdauer | Maximal 24 Kalendermonate | Unbegrenzt |
Einkommensanrechnung & Freibeträge (§ 97 SGB VI)
- Freibetrag 2026: Der Anrechnungsfreibetrag liegt bei 1.038,50 € nettoffektiv.
- Kinderfreibetrag: Pro Kind erhöht sich der Freibetrag um 220,42 €.
- 40 % Anrechnung: Der Einkommens-Überhang wird zu 40 % von der Witwenrente abgezogen.