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Einfuhrumsatzsteuer Rechner

Berechne Zollgebühren, Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und Gesamtkosten für Bestellungen aus China, USA & Drittstaaten.

🛃 Stand 2026: Berücksichtigt Wegfall der 22-Euro-Freigrenze & Post-Auslagenpauschalen
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Zollwert (Ware + Versand)

Bemessungsgrundlage

Abgaben an den Zoll

Gesamtkosten Import

Endpreis inkl. aller Abgaben

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150-Euro-Regel: Liegt der reine Warenwert unter 150 €, fällt kein Zoll an. Die Einfuhrumsatzsteuer (19 % bzw. 7 %) ist jedoch ab dem 1. Cent fällig.

B2B & E-Commerce

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Wie wird die Einfuhrumsatzsteuer und der Zoll berechnet?

Bei Bestellungen aus einem Drittland (z. B. China, USA, Großbritannien) fallen bei der Einfuhr nach Deutschland zwei Arten von Abgaben an: die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und je nach Warenwert zusätzliche Zollgebühren.

Wertgrenzen beim Import aus Drittstaaten

Warenwert Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) Zollgebühren
Bis 150 € 19 % (bzw. 7 % ermäßigt) ab 1 Cent Zollfrei (0 €)
Ab 150 € 19 % (bzw. 7 % ermäßigt) Fällig je nach Produktkategorie

Zollwert & Auslagenpauschale beachten

  • Versandkosten zählen mit: Die EUSt und der Zoll berechnen sich aus der Summe von Warenwert + Transportkosten.
  • Auslagenpauschale der Paketdienste: DHL, UPS oder FedEx erheben oft eine Servicegebühr (z. B. DHL 6,00 €) für das Auslegen der Zollabgaben.