Wie wird die Einfuhrumsatzsteuer und der Zoll berechnet?
Bei Bestellungen aus einem Drittland (z. B. China, USA, Großbritannien) fallen bei der Einfuhr nach Deutschland zwei Arten von Abgaben an: die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und je nach Warenwert zusätzliche Zollgebühren.
Wertgrenzen beim Import aus Drittstaaten
| Warenwert | Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) | Zollgebühren |
|---|---|---|
| Bis 150 € | 19 % (bzw. 7 % ermäßigt) ab 1 Cent | Zollfrei (0 €) |
| Ab 150 € | 19 % (bzw. 7 % ermäßigt) | Fällig je nach Produktkategorie |
Zollwert & Auslagenpauschale beachten
- Versandkosten zählen mit: Die EUSt und der Zoll berechnen sich aus der Summe von Warenwert + Transportkosten.
- Auslagenpauschale der Paketdienste: DHL, UPS oder FedEx erheben oft eine Servicegebühr (z. B. DHL 6,00 €) für das Auslegen der Zollabgaben.